Allgemeine Geschäftsbedingungen


Stand 28.01.2021


1. Vertrag


  • Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine schriftliche Auftragserteilung oder Angebotsbestätigung vorliegt und beide Parteien sich über die Modalitäten geeinigt haben.
  • Der Auftraggeber anerkennt die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von HaMa Gebäudemanagement.
  • HaMa Gebäudemanagement darf die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern, ohne dass die bestehenden Vertragspartner besonders informiert werden müssen.
  • Änderungen, die die Vertragspartner betreffen, werden diesem schriftlich mitgeteilt.


2. Pflichten (HaMa Gebäudemanagement)


  • HaMa Gebäudemanagement verpflichtet sich, die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen vollständig zur Zufriedenheit des Kunden zu erbringen. Für Schäden, Störungen oder Unterbrechungen, die von Mitarbeitern von HaMa Gebäudemanagement versursacht werden, haftet HaMa Gebäudemanagement.
  • HaMa Gebäudemanagement haftet ausschließlich für die mit dem Kunden vereinbarte Leistung. Für Schäden, Störungen, Verkehrsstau, Verspätungen oder Unterbrechung oder Abbruch der Arbeiten, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht werden, wird von HaMa Gebäudemanagementnicht gehaftet.
  • HaMa Gebäudemanagement kann jederzeit von einem Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund von störenden Ereignissen durch Dritte oder im Falle von höherer Gewalt, die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt werden kann.


3. Pflichten Vertragspartner


  • Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, spätestens aber 48 Stunden vor Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen.
  • Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen, Nachteile oder gar Nichterfüllung der zu erbringenden Leistung durch HaMa Gebäudemanagement, haftet der Vertragspartner für die Nichteinhaltung des Vertrages. HaMa Gebäudemanagement ist in diesem Fall in der Lage eine entsprechende Aufwandsentschädigung der bisher angefallenen Kosten zu verrechnen.
  • Sollte durch die Leistungserbringung von HaMa Gebäudemanagement in irgend einer Weise geltendes Recht verletzt werden, oder sich für den Vertragspartner Nachteile durch die Leistung ergeben, haftet allein der Vertragspartner.


4. Gewährleistung


  • Die durch HaMa Gebäudemanagement erbrachten Leistungen sind vom Vertragspartner unmittelbar nach erbrachter Leistung, spätestens jedoch nach 6 Stunden sorgfältig zu prüfen. Etwaige Mängel sind sofort innerhalb dieser Frist schriftlich zu melden.
  • Mögliche Mängel oder Fehler der Leistungserbringung werden von HaMa Gebäudemanagement entweder durch gemeinsam vereinbarte Nachbesserung innerhalb einer vereinbarten Zeit erledigt oder aufgrund der Leistungsminderung entsprechend kostenmässig berücksichtigt.
  • Die Gewährleistungspflicht von HaMa Gebäudemanagement entfällt, wenn der Vertragspartner die von HaMa Gebäudemanagement erbrachte Leistung inkl. mögliche gelieferte Ware, verändert, umgestaltet oder kaputt macht.


5. Verrechnung der Leistung


  • Die von HaMa Gebäudemanagement erbrachten Leistungen sind entsprechend der im Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen netto zu bezahlen.
  • Mögliche Mehraufwendungen, die während der Leistungserbringung notwendig werden und die dem Vertragspartner mitgeteilt und von ihm genehmigt wurden, sind entsprechend der Vertragsbedingungen möglich.


6. Kündigung


  • Ein Auftrag kann grundsätzlich innerhalb von 8 Tagen mit eingeschriebenem Brief oder E-Mail gekündigt werden.
  • Wird der Auftrag nach dieser Frist gekündigt, bezahlt der Vertragspartner von HaMa Gebäudemanagement 40% des Auftragsvolumens.
  • Aufträge, die innerhalb von weniger als 8 Tagen auszuführen sind, können nicht gekündigt werden, es sei denn die Leistungserbringung kann ohne Beeinflussung von HaMa Gebäudemanagement, nicht mehr erbracht werden.
  • Besteht ein längerfristiger Vertrag für mehrere regelmäßig zu erbringenden Leistungen, kann dieser jederzeit zum Ende des Folgemonats gekündigt werden, es sei denn, die beiden Vertragspartner haben eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen, die im Vertrag entsprechend vermerkt ist.
  • Eine Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
  • Die Kündigung befreit den Vertragspartner oder HaMa Gebäudemanagement nicht von den zu erbringenden Leistungen oder Zahlungen innerhalb der vereinbarten Vertragszeit.


7. Gerichtsstand


  • Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.


8. Datenspeicherung


  • Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.


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